Die DGSVO
von Rosenthal (Kommentare: 2)
Was ändert sich?

Datenschutz muss eingehalten werden!
Die Unfälle und Verletzungen müssen weiterhin dokumentiert werden, jedoch ist das in Form eines klassischen Verbandbuches nicht mehr datenschutzkonform. Und schon gar nicht, solange dieses offen und für jeden zugänglich ist und jeder Mitarbeiter die Daten der Kollegen einsehen kann. Zwar fordert auch die DGUV, die Daten vertraulich zu behandeln, doch mit der DSGVO kommen empfindliche Strafen auf die Unternehmen zu, wenn sie sich an diese Vorgaben nicht halten.
Der neue Unfallmeldeblock sowie das neue Verbandbuch erfüllen die Anforderungen der DGSVO.